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Forschungsbericht : 1994-1996
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Die Ausbeutung der Früchte fremden geistigen Schaffens hat Dimensionen angenommen, die den Einsatz des Strafrechts unentbehrlich machen. Dem hat der Gesetzgeber durch das Produktpirateriegesetz 1990, das eine Verschärfung der Strafbestimmungen im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz gebracht hat, Rechnung getragen. Die Bekämpfung der Produktpiraterie mit den Mitteln des Strafrechts ist ein Schwerpunkt der Forschungsarbeiten am Lehrstuhl.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96